Verlagsrecht

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Verlagsverträgen (Literaturverlagsverträge, Musikverlagsverträge, Kunstverlagsverträge, Bestellverträge)
  • Beratung und Rechtsverteidigung bei verlagsvertraglichen Streitigkeiten
  • Erstellung von Wahrnehmungsverträgen
  • Beratung in Fragen der Werkvervielfältigung und -verbreitung, der Honorarzahlung und der Vergütung
  • Beratung in Fragen des Manuskriptrechts (Eigentum, Vertragsgemäßheit, Weiterübertragung und Einräumung)

Brennpunkte des anwaltlichen Beratungsbedarfs

  • Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten
  • Pflichtenkatalog von Verfasser und Verleger
  • Verhältnis von Verlag zu Herausgeber
  • Verlagsvertragliche Behandlung von Sammelwerken (Nachschlagewerke, Enzyklopädien)
  • Fragen der Ladenpreisfestsetzung
  • Fragen der Behandlung neuer Reproduktionsformen, so z.B. der Ebooks (electronic books)

Das Rechtsgebiet

Verlagsrecht ist einerseits Teil des sog. Urhebervertragsrechts, andererseits das Recht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes. Die entscheidende Rechtsgrundlage im Verhältnis zwischen Verlag und Verfasser (Urheber) ist der Verlagsvertrag. Die Praxis greift hier meist auf Musterverträge zurück, wie z.B. den Normvertrag für den Abschluss von Verlagsverträgen zwischen Börsenverein und dem Verband deutscher Schriftsteller. Gleiches gilt für die Vertragsnormen für wissenschaftliche Verlagswerke.

Gegenstände des Verlagsvertrages sind Werke der Literatur oder der Tonkunst. Seit der Schaffung des § 2 BuchPrG sind jedoch auch musikalische Werke, kartographische Produkte und verlagstypische Reproduktionen und Substitutionen (wie z.B. CD-ROMs) solcher Produkte mögliche Gegenstände eines Verlagsvertrags.

Problematisch ist seit einiger Zeit die rechtliche Einordnung von Ebooks, die zunehmend Verbreitung erfahren. So setzte ein weltweit bekannter Handelskonzern mit Schwerpunkt im Medienbereich im Jahr 2010 erstmals mehr Ebooks als Printbooks ab. Digitale Lesegeräte finden reißenden Absatz, Tablet PCs dienen zahlreichen Lesern bereits als vollständiger Buchersatz.

Wer der Entwicklung nicht hinterherhinken, sondern diese qualifiziert und offensiv mit vorantreiben möchte, bedarf fachlich kompetenter anwaltlicher Beratung.

 

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Kanzlei Dr. Rehbock und Kollegen Passau
Wittgasse 7
D-94032 Passau
T + 49 (0)851 96 66 700
F + 49 (0)851 96 66 701

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