Sportrecht

Unsere Leistungen

  • juristische Rundumberatung von Sportveranstaltern und Sportvereinen
  • Beratung von Sportlern (Recht am eigenen Bild, Image, wettbewerbsrechtliche Abwehrrechte)
  • rechtssichere Gestaltung effizienter Vermarktungsstrukturen (Vermittlungsmodell, Kommissionsmodell, Buy-Out-Modell)
  • Erstellung von Medienverwertungsverträgen unter Berücksichtigung von Leistungsgegenstand, Exklusivität, Unterlizenzierung, Territorialität, Ausstrahlungsgarantie und Übertragungsmodalitäten
  • Beratung und Durchsetzung von Hörfunkrechten und Verspielungsrechten

Wiederkehrende Probleme mit ständigem anwaltlichem Beratungsbedarf

  • Rechteumfang von Sportveranstaltern (Hausrecht, wettbewerbsrechtliche Abwehrrechte, Kennzeichen- und Namensrechte)
  • Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Herstellern des ¨Basissignals¨
  • Probleme bei der Vergabe medialer Rechte in der Praxis
  • Schlussfolgerungen für die lizenzvertragliche Praxis der üblichen Ausgestaltung von Distributionskanälen, Übertragungsinfrastruktur und Aufbereitung des Datenstroms; Anpassung an die Interessen von Veranstalter, Vereinen, Verbänden, Sportstättenbetreibern, Medien und Sportlern

Das Rechtsgebiet

Das deutsche Recht kennt keinen gesetzlich geregelten Katalog von inhaltlich klar definierten Rechten an Sportveranstaltungen. Aus Sportveranstaltungen resultiert nichtsdestoweniger eine beträchtliche Wertschöpfung durch korrespondierende Rechte und Rechtspositionen.

Sportveranstalter können sich auf unterschiedliche Rechte berufen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erwachsen (Hausrecht, wettbewerbsrechtliche Abwehrrechte, Rechte an Logo und Emblem).

Die inhaltliche Abgrenzung der zu lizenzierenden medialen Rechte fällt in einer Zeit zunehmender Mediendiversität schwer und führt häufig zu Rechtsstreitigkeiten mit finanziellen Verlusten für beide Seiten. Dieselben audiovisuellen Inhalte können gleichzeitig über eine Vielzahl von Übertragungsinfrastrukturen angeboten werden (Internet, Kabel, Terrestrik etc.). Schon angesichts des hohen finanziellen Einsatzes empfiehlt sich dringend eine fachlich ausgezeichnete Vertragsgestaltung und -beratung im Vorfeld von finanzierungsintensiven Sportereignissen.

 

 

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Kanzlei Dr. Rehbock und Kollegen Passau
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