Unsere Leistungen
- Beratung und Vertretung in allen Fragen des öffentlichen und privaten Rundfunkrechts, wie z.B. Finanzierung, Regulierung, Medienkonzentrationsrecht, Jugendschutzrecht, Rundfunktechnik und Infrastrukturregulierung
- Verwaltungsprozessuale Vertretung von Anstaltsorganen in Organstreitigkeiten
- Vertretung privater und öffentlicher Rundfunkanstalten gegenüber Regulierungsbehörden und der Medienaufsicht auf nationaler und europäischer Ebene
- Durchführung des Zulassungsverfahrens für neue Rundfunkveranstalter bei der zuständigen Landesmedienanstalt
- Beratung und Vertretung in allen medienkartellrechtlichen und medienkonzentrationsrechtlichen Streitigkeiten
Brennpunkte des anwaltlichen Beratungsbedarfs
- Probleme der Rundfunkregulierung (Regulierung von Inhalten, Verbreitungsentgelten, Infrastruktur, Empfangstechnik und Nutzungsentgelten)
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Programmauftrags
- Gebührenfinanzierung und Finanzgewährleistungsanspruch
- Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Digitalisierung von Programminhalten (Multiplexing, High Definition Television, Breitbildformate)
- Gestaltung und rechtliche Absicherung der Verbreitungsinfrastrukturen (Terrestrik, Satellit, Kabel, Internet - IPTV, Mobilfunknetze)
- Regulierung der Verschlüsselungs- und Empfangstechnik (Zugangsberechtigungssysteme, digitale Empfangsgeräte, Common Interface, Navigator und Electronic Program Guide - EPG)
Das Rechtsgebiet
Die Medien befinden sich in einer Phase des Umbruchs von der analogen zur digitalen Verbreitung von Inhalten. Digitalisierung ermöglicht technische Konvergenz. Verbreitungswege und Rezeptionsmöglichkeiten multiplizieren sich. Unter dem Stichpunkt ¨user generated content¨ verbirgt sich eine ernsthafte Herausforderung für die Rundfunklandschaft der Zukunft: jedermann kann über Plattformen wie ¨Youtube¨oder ¨MyVideo¨ eigene Darbietungen verbreiten. Verlage und Unternehmen machen Internetfernsehen.Telekommunikationsdienstleister bieten immer häufiger maßgeschneiderte Fernsehstreams an (Stichwort ¨Smart TV¨).
Die mediale Entwicklung der unmittelbaren Zukunft wird keine Rücksicht auf tradierte rechtliche Einordnungen nehmen. Konflikte zwischen nationalen und europäischen Medienregulierungsinstanzen finden bereits jetzt statt und werden sich weiterhin verschärfen.
Hier beginnt unser Part: als Organ der Rechtspflege und Vertreter der rechtlichen Interessen unserer Mandanten begleiten wir Rundfunkveranstalter durch das Geflecht der Vorschriften und Richtlinien. Wir helfen Ihnen, gemeinsam mit Ihrer Unternehmensführung Ihre Visionen rechtssicher umzusetzen.
Greifen Sie auf unsere Kanzleiexpertise bei der Lösung von rundfunkrechtlichen Problemen zurück: kompromissloses Bekenntnis zur Rundfunkfreiheit und ein absoluter Gestaltungswille sind für uns Anspruch und erworbenes Prädikat.