Recht der Werbung

Unsere Leistungen

  • rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbekonzepten
  • Beratung im Feld der Rundfunkwerbung (Art, Zulässigkeit und Ausgestaltung)

Brennpunkte anwaltlichen Tätigwerdens

  • Verbot getarnter Werbung (redaktionelle Werbung und Product Placement)
  • Schleichwerbung
  • Sponsoring (Sendungssponsoring, Ereignissponsoring, Titelsponsoring)
  • virtuelle Werbung
  • Sonderformen der Werbung und der medialen Einbindung (Gewinnspiele, Ausstatterhinweise)
  • Dauerwerbesendung
  • Zulässiger Umfang der Werbung (Gesamtdauer, Einfügung und Split Screen)
  • Zulässigkeit der Werbung in Telemedien
  • Werbung und Jugendmedienschutz
  • Einbindung von Mediaelementen im Rundfunkt (Klassische Werbung, Titelpatronat, Gewinnspiel)
  • Einhaltung kartellrechtlicher Grenzen und einschlägiger Werbebeschränkungen (Tabak, Alkohol, Arzneimittel und Sportwetten)

Das Rechtsgebiet

Werbung und Teleshopping sind nach dem Rundfunkstaatsvertrag neben sonstigen Entgelten sowie Eigenmitteln die wirtschaftliche Grundlage privater Rundfunkunternehmen. Durch die Werbung wird die Existenz der Medien ermöglicht und gesichert.

Das Recht der Werbung wird in zahlreichen Bestimmung querbeet geregelt (UWG, Rundfunkstaatsvertrag, Telemediengesetz, Jugendmedienschutzstaatsvertrag).

Insbesondere dem Sponsoring kommt erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu. Es trägt in hohem Maße zur Finanzierung von Sendungen bei. Man unterscheidet u.a. Sendungssponsoring von Ereignissponsoring und Titelsponsoring. Als besonders praxisrelevant haben sich in jüngerer Vergangenheit Fragen des Product Placement erwiesen.

Verstöße gegen das Recht der Werbung können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbußen von bis zu EUR 500.000,- geahndet werden. Es empfiehlt sich in Zweifelsfragen darum, schon im Vorfeld qualifizierten Rechtsrat einzuholen.

 

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Unsere Anschrift:

Kanzlei Dr. Rehbock und Kollegen Passau
Wittgasse 7
D-94032 Passau
T + 49 (0)851 96 66 700
F + 49 (0)851 96 66 701

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