Unsere Leistungen
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umfängliche Beratung über Optionen und Chancen der privaten und öffentlichen Kulturförderung - Beratung bei der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (Festivals, Konzerte, Freilichttheater) im förderrelevanten Bereich
- juristische Absicherung der finanziellen Unterstützung kultureller Vorhaben
- Beratung im Feld der Kulturentwicklungsplanung
- Beratung über Ausgestaltungsmöglichkeiten der Finanzierung (Fehlbedarfsfinanzierung, Anteilfinanzierung, Festbetragsfinanzierung) und der Ausgabenkontrolle (Förderrichtlinien, Gremienmitgliedschaft und Evaluation)
- Beratung und Erstellung von Mäzenats- und Sponsoringverträgen
- Beratung über Ziele, Institutionen und Instrumente öffentlicher Filmförderung
- Stellung von Förderanträgen und verwaltungsprozessuale Durchsetzung
Brennpunkte anwaltlicher Beratung
- juristische Begleitung und rechtssichere Gestaltung von Public Private Partnership zur Modellierung eines kooperativen Kulturmanagements
- Schwierigkeiten der Kompetenzabgrenzung zwischen Fördermitteln von EU, Bund und Ländern
- Beratung bei der Gestaltung von Kooperationen als Instrumente der Kulturförderung
Das Rechtsgebiet
Die Schwierigkeit beginnt mit dem Begriff ¨Kultur¨: was ist (förderungswürdige) Kultur? Der Kulturbereich widmet sich nicht nur ganz unterschiedlichen Themen mit unterschiedlichen Mitteln, er entwickelt und und verändert sich auch laufend. Objekte öffentlicher und privater Kulturförderung lassen sich nur grob nach Themenfeldern und Empfängergruppen einteilen.
In Zeiten knapper Mittel wird gerade die Kultur als Erste Opfer des fiskalischen Rotstiftes. Hierbei wird übersehen, dass der Staat (Bund, Länder und Kommunen) einen öffentlichen Förderauftrag hat, der auch auf europarechtlicher Ebene verankert ist (Europäisches Übereinkommen zum Schutz archäologischen Erbes, Europäisches Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut, Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas, Europäisches Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen, Rahmenkonvention über den Wert des Kulturerbes in der Gesellschaft).
Aktuell widmen sich ferner zwei Förderprogramme der Europäischen Union der Kulturförderung: Kultur 2007 (mit einem Fördervolumen von € 400 Mio.), das im Jahr 2013 ausläuft und MEDIA 2007 mit einem Fördervolumen von € 755 Mio. (Ende des Förderzeitraums ebenfalls 2013). Daneben spielt der europäische Strukturfonds auch bei der strukturellen Unterstützung von Kultur eine wesentliche Rolle.
Besonderer Beratungs- und Gestaltungsbedarf besteht im Bereich des ¨Public Private Partnership¨. Hier sind Gesichtspunkte wie die Ausgestaltung der Einflusssphären, der Wahrung rechtlicher Grundstandards und der Rechte und Pflichten der Partner zu regeln. Erwartungen, Pflichten, Verantwortungs- und Haftungsbereiche, Finanzierungsanteile, Gremienzusammensetzungen, Beschlussverfahren und Kooperationsverfahren müssen im Vorfeld unter Mitwirkung spezialisierter Juristen abgeklärt werden.