Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner:
- Sie verfassen Texte, egal ob im Internet oder in der Printpresse und man wirft Ihnen vor, Falsches behauptet oder jemanden verleumdet zu haben
- Sie sind eine bekannte Persönlichkeit und man respektiert Ihre Privatsphäre nicht, veröffentlicht Ihre Fotos oder Ihren Namen, veröffentlicht Fotos Ihres Wohnsitzes oder stellt Sie und Ihre Familie in einen falschen Zusammenhang
- Sie sind Unternehmer und wollen Ihre PR-Abteilung optimieren
- Sie sind Unternehmer und werden mit einer geschäftsschädigenden Berichterstattung über Ihren Betrieb konfrontiert
- Man attackiert Sie im privaten oder im Arbeitsumfeld mit falschen und für Sie schädlichen Vorwürfen: Sie wollen sich wehren
- Sie nutzen soziale Netzwerke im Internet und müssen feststellen, dass Ihr Ruf beschädigt wird – durch Beleidigungen, Falschaussagen oder Fotos, die nicht veröffentlicht werden sollen
- Sie sind Unternehmer und wollen ein neues Produkt lancieren: im Internet wird über Ihr Produkt diffamierend berichtet
Wir haben die Antwort:
… muss die Lokalpresse meine Geschäftsanzeigen abdrucken?
… wie weit reicht mein Auskunfts- und Informationsanspruch als Journalist?
… muss ich als Behördenvertreter jede Anfrage der Presse beantworten?
… darf mein Porträtfoto in der Presse abgedruckt werden?
… darf mein Name in der Presse bzw. im Internet genannt werden?
… was tun gegen beleidigende Leserbriefe?
Sie haben im Fall einer Rechtsverletzung Ansprüche auf:
- Gegendarstellung
- Unterlassung der Äußerung
- Widerruf oder Richtigstellung
- Schmerzensgeld
- Schadensersatz, wozu auch der Anspruch auf Ersatz Ihrer außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gehört
Wir gehen systematisch vor, um Ihre Interessen schnellstmöglich und hocheffizient wahrzunehmen:
Sie kommen zu uns, wir nehmen den Sachverhalt auf.
Sind Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden, so mahnen wir innerhalb weniger Stunden den Äußernden und auch den Verbreiter ab.
Wir legen der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei.
Wir fordern den Äußernden zum Widerruf auf.
Wir setzen dem Äußernden zur Abgabe der Unterlassungserklärung eine angemessene, aber kurze Frist.
Verstreicht die Frist ergebnislos, so setzen wir uns mit Ihnen ungefragt sofort in Verbindung.
Wir beantragen dann den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Äußernden oder erheben sofort Klage.
Auf ständigen persönlichen Kontakt und Informationsfluss zu unseren geschätzten Mandanten legen wir größten Wert.
Wir sind erreichbar.