Unsere Leistungen
- Beratung und Verteidigung von Künstlern, Tonträgerherstellern und Verwertungsgesellschaften in allen Rechtsfragen des Urheberrechts an Werken der Tonkunst im Wege der Abmahnung, einstweiligen Verfügung und/oder Klage
- Vertretung der Interessen von Künstlern, Unternehmen der Musikbranche und Verlagen im Verhältnis zur GEMA
- Erstellung und Überprüfung von GEMA-Berechtigungsverträgen
- Erstellung und Überprüfung von Musikverlagsverträgen
- Erstellung und Überprüfung von Künstlerexklusivverträgen
- Bandübernahmeverträge
- Vertriebsverträge
- Press and Distribution Vertrag
Wiederkehrende Probleme mit ständigem anwaltlichem Beratungsbedarf
- genaue vertragliche Abklärung der Beteiligten bei der Schaffung und Vermarktung von Musik
- Rechteeinräumung, Dauer des Vertrags und Überprüfung von GEMA-Verteilungsplänen
- Ausgestaltung der vertragsrechtlichen Beziehungen der Musikverlage zur GEMA
- Interessenabstimmung zwischen den verschiedenen Vertragspartnern der Schallplattenunternehmen (GEMA, Verlage, ausübende Künstler und andere Berechtigte)
- Persönliche und Titelexklusivität
- Lizenzen und Abrechnungsbasis
Das Rechtsgebiet
An einem Musikwerk sind oftmals zahlreiche Personen beteiligt: Urheber, Verlag, GEMA, Merchandiser, Schallplattenunternehmen, Vertrieb und Handel, ausübende Künstler, Graphiker, Fotograf, Promoter etc. Die Abgrenzung und ausgewogene Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen den Beteiligten verlangt nicht nur fachliche Kompetenz, technisches Know-How sondern auch Feingefühl und Verständnis für die Besonderheiten der Musikszene.
Der bundesdeutsche Musikmarkt ist in den letzten Jahren um mehr als 30% geschrumpft. Ursachen sind zum Einen neue technische Möglichkeiten des Raubkopierens, zum Anderen aber auch das fehlende Unrechtsbewusstsein der Allgemeinheit gegenüber Urheberrechtsverletzungen im Musikbereich. Verantwortlich ist auch die mangelnde Ausdauer der Tonträgerhersteller, Künstler dauerhaft zu ¨Stars¨aufzubauen, deren mediale Lebensdauer ein Jahr überdauert.
Neue Vermarktungstechniken wie z.B. Klingeltöne und Downloads werden von der Musikindustrie bisher noch schleppend umgesetzt. Die Kommerzialisierbarkeit von Musiktiteln kann in einer ständig evoluierenden Welt zweifellos weiter ausgebaut werden. Dies führt bereits jetzt zu einem stetig wachsenden Beratungsbedarf zukunftsorientierter Unternehmen der Musikbranche an kompetenter juristischer Beratung im Musikbusiness.