Unsere Leistungen
- Erstellung von Fernsehlizenzverträgen
- Beratung von Unternehmen der Film- und Fernsehbranche und von Verwertungsgesellschaften
- Erstellung von Auftragsproduktionsverträgen
- Beratung in Fragen der Rechteübertragung und -verwertung
- Erstellung von Drehbuchentwicklungsverträgen
- Erstellung von Koproduktionsverträgen
- Vereinbarung über Fernsehshowformate
- Optionsverträge und Deal-Memos
Wiederkehrende und aktuelle Probleme mit anwaltlichem Beratungsbedarf
- Fragen der Einräumung von Verwertungsrechten und der Lizenzvergütung
- Steuerrechtliche Auswirkungen unechter und echter Auftragsproduktion
- Fragen des Jugendschutzes
- Filmförderung
Das Rechtsgebiet
Film- und Fernsehvertragsrecht sind - ebenso wie das Verlagsrecht - Teil des Urhebervertragsrechts.
Anders als im Verlagswesen gibt es für Lizenzverträge im Film- und Fernsehbereich kein eigenes Vertragsrecht.
Qualifizierte und interessengerechte Vertragserstellung auf dem Gebiet des Film- und Fernsehvertragsrechts regelt mindestens die folgenden Punkte:
- präzise Fassung des Vertragsgegenstandes (Einzelproduktion oder Serie, Arbeits- bzw. Werktitel, Hauptrolle, Regie, Kamera, Buch, Musik, Drehorte etc.)
- Umfang der Rechteübertragung (Senderecht, Recht zur Zugänglichmachung, Bearbeitungsrecht, Archivierungsrecht, Recht zur Werbung für den Film, Vervielfältigungsrecht, Lizenzzeit und Lizenzgebiet)
- Garantien
- Material
- Lizenzvergütung
- Nennungsverpflichtungen
- Auskunfts- und Unterstützungspflicht