Film – und Fernsehvertragsrecht

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Fernsehlizenzverträgen
  • Beratung von Unternehmen der Film- und Fernsehbranche und von Verwertungsgesellschaften
  • Erstellung von Auftragsproduktionsverträgen
  • Beratung in Fragen der Rechteübertragung und -verwertung
  • Erstellung von Drehbuchentwicklungsverträgen
  • Erstellung von Koproduktionsverträgen
  • Vereinbarung über Fernsehshowformate
  • Optionsverträge und Deal-Memos

Wiederkehrende und aktuelle Probleme mit anwaltlichem Beratungsbedarf

  • Fragen der Einräumung von Verwertungsrechten und der Lizenzvergütung
  • Steuerrechtliche Auswirkungen unechter und echter Auftragsproduktion
  • Fragen des Jugendschutzes
  • Filmförderung

Das Rechtsgebiet

Film- und Fernsehvertragsrecht sind - ebenso wie das Verlagsrecht - Teil des Urhebervertragsrechts.

Anders als im Verlagswesen gibt es für Lizenzverträge im Film- und Fernsehbereich kein eigenes Vertragsrecht.

Qualifizierte und interessengerechte Vertragserstellung auf dem Gebiet des Film- und Fernsehvertragsrechts regelt mindestens die folgenden Punkte:

  • präzise Fassung des Vertragsgegenstandes (Einzelproduktion oder Serie, Arbeits- bzw. Werktitel, Hauptrolle, Regie, Kamera, Buch, Musik, Drehorte etc.)
  • Umfang der Rechteübertragung (Senderecht, Recht zur Zugänglichmachung, Bearbeitungsrecht, Archivierungsrecht, Recht zur Werbung für den Film, Vervielfältigungsrecht, Lizenzzeit und Lizenzgebiet)
  • Garantien
  • Material
  • Lizenzvergütung
  • Nennungsverpflichtungen
  • Auskunfts- und Unterstützungspflicht

 

 

Unsere Anschrift:

Kanzlei Dr. Rehbock und Kollegen Passau
Wittgasse 7
D-94032 Passau
T + 49 (0)851 96 66 700
F + 49 (0)851 96 66 701

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