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Dienstag, den 26. Juli 2011 um 14:05 Uhr

Arbeitsrecht der Medien

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Arbeitsverträgen (befristet, unbefristet, Teilzeit oder geringfügige Beschäftigung)
  • Erstellung von Verträgen für freie Mitarbeiter
  • Praktikantenverträge
  • Verträge für Volontäre
  • Prozessuale Vertretung (z.B. Kündigungsschutzklagen, Statusklagen, Leistungsklagen)
  • Führung und Begleitung von Abfindungsverhandlungen und interessengerechte Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • umfassende Rechtsberatung für Mitarbeiter von Medienunternehmen und Medienunternehmen (unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte)
  • betriebsverfassungsrechtliche Beratung, insbesondere auch Betriebsvereinbarungen für Medienunternehmen

Aktuelle, wiederkehrende Probleme mit ständigem anwaltlichem Beratungsbedarf

  • Abgrenzung Arbeitnehmer – freier Mitarbeiter in Medienunternehmen
  • Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Einordnung von freien Mitarbeitern in Medienunternehmen
  • Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Behandlung von Arbeitnehmern
  • Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen, insbesondere aufgrund der Rundfunkfreiheit und bei nicht programmgestaltenden Mitarbeitern
  • Optionsabreden in Arbeitsverträgen
  • Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Medienunternehmen
  • Betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung in Medienunternehmen und „Tendenzbetrieben“
  • Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten und deren Grenzen
  • Tarifvertragliche Bindung und Anwendung von Tarifverträgen auf Medienunternehmen

Das Rechtsgebiet

Das Arbeitsrecht ist in Deutschland nicht nach Branchen oder Industriezweigen unterteilt. Aus dem Grundgesetz resultieren Besonderheiten speziell für die Anwendung des Arbeitsrechts auf Medienunternehmen, vor allem wenn die Rundfunk-, Meinungs-, Presse- und Filmfreiheit berührt sind.

Die Meinung oder Tendenz, für die ein Medienunternehmen steht, verlangt nach einem besonders flexiblen Personaleinsatz und einer anpassungsfähigen Gestaltung von Arbeitsverträgen. Auch die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist in Medienunternehmen flexibler handhabbar als in anderen Unternehmen.

Im kollektiven Arbeitsrecht ist in Medienunternehmen (sog. Tendenzunternehmen) die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung weniger ausgeprägt als in Unternehmen außerhalb des Medienbereiches. Auch die im Medienbereich anwendbaren Tarifverträge unterscheiden sich meist stark von den Tarifverträgen anderer Industriezweige.

 

Veröffentlicht in Arbeitsrecht der Medien
Dienstag, den 26. Juli 2011 um 13:16 Uhr

Rechtsgebiete unserer Kanzlei in Passau

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Unsere Anschrift:

Kanzlei Dr. Rehbock und Kollegen Passau
Wittgasse 7
D-94032 Passau
T + 49 (0)851 96 66 700
F + 49 (0)851 96 66 701

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